Wir sind ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) autorisiertes Beratungsunternehmen für go-digital und setzen uns dafür ein, dass Ihr Projekt gefördert wird!
Dabei beraten wir Sie z.B. hinsichtlich einer für Ihr Unternehmen passgenauen Digitalisierungsstrategie, in der Einführung von E-Business-Softwarelösungen für Gesamt- und Teilprozesse, entwickeln mit Ihnen Ihre unternehmensspezifische Online-Marketing-Strategie und führen Risiko- und Sicherheitsanalysen Ihrer bestehenden oder aber geplanten IKT-Infrastruktur durch.
Bei go-digital können digitale Lösungen in drei unterschiedlichen Modulen gefördert werden:
Digitalisierte Geschäftsprozesse, Digitale Markterschließung und IT-Sicherheit.
Die Module können miteinander kombiniert werden, dabei nimmt die IT-Sicherheit einen sehr hohen Stellenwert ein. Jede Beratungsleistung muss daher eine Pflichtberatung zur IT-Sicherheit beinhalten.
Voraussetzung für die Aufnahme als autorisiertes Beratungsunternehmen beim BMWi sind neben einer wirtschaftlichen Stabilität, auch eine ausgewiesene Expertise im Bereich Digitalisierung. Mit unserer fachlichen Kompetenz in den unterschiedlichen Bereichen unterstützen wir Sie und Ihr Digitalprojekt.
Ermittlung Ihres Bedarfs
Gemeinsam analysieren wir den Ist-Zustand in Ihrem Unternehmen und setzen uns gemeinsam das richtige Digitalisierungsziel.
Beratervertrag & Förderantrag
Wir stimmen mit Ihnen die Inhalte des Beratervertrags ab und stellen anschließend für Sie den entsprechenden Förderantrag.
Umsetzung & Abschluss
Wenn der Förderantrag bewilligt wird, starten wir gemeinsam mit der Projektumsetzung und später auch Projektabschluss.
Folgende Voraussetzungen sollten Sie für das Förderprogramm go-digital erfüllen:
Die Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50% und max. 16.500,- € gefördert.
Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von 6 Monaten.
1. Wer wird bei go-digital gefördert?
Kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks.
2. Können Start-ups auch gefördert werden?
Start-ups können nur dann gefördert werden, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist.
3. Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung mit go-digital?
4. Wie hoch ist die Förderung bei go-digital?
Die Förderquote liegt bei max. 50% auf die Netto-Ausgaben bei einem maximalen Beratertagessatz von 1.100, -€. Der Förderumfang beträgt hierbei maximal 30 Tage bei einer Projektdauer von maximal 6 Monaten ab dem Zuwendungsbescheid.
5. Kann go-digital mit weiteren Fördermöglichkeiten kombiniert werden?
Für den gleichen Zweck nicht, jedoch können weitere Förderungen für anderweitige Aufgaben oder aber unterschiedliche Projekte beantragt werden.
6. Wie oft kann go-digital genutzt werden?
Ein Jahr nach Beendigung der Förderung (Zeitpunkt ist die Bestätigung des Verwendungsnachweises) kann eine erneute Förderung beantragt werden.
7. Können auch Drittleister in die Beratung eingebunden werden?
Wenn die Aufgabenstellung dies erfordert, kann zur Unterstützung des Projekts ein sachverständiger Dritter (aus anderen autorisierten Beratungsunternehmen) herangezogen werden, wenn dieser über eine zusätzliche Kompetenz verfügt die nicht im Beratungsunternehmen vorhanden, aber zur Zielerreichung essentiell ist.
8. Ist eine Beratung zu DSGVO-Themen auch förderfähig?
Eine Beratung zu DSGVO-Themen ist leider nicht förderfähig.
9. Kann eine go-digital Förderung auf zwei Firmen verteilt werden?
Eine go-digital Förderung kann nur von einer Firma beantragt werden.
10. Kann das Förderprogramm in Kombination mit einer Individualentwicklung genutzt werden?
Individualentwicklungen sind bei go-digital eigentlich ausgeschlossen, jedoch sind Anpassungen an eine bereits bestehende Entwicklung durchaus förderfähig – eine reine Neuentwicklung hingegen nicht.
Kein Problem! Es gibt noch weitere Programme, die Sie bei der Umsetzung von digitalen Prozessen unterstützen: