Innenstadt Oldenburg

Niedersachsen Digital aufgeLaden

Bleiben Sie wettbewerbsfähig – mit dem richtigen Geschäftsmodell und digitaler Effizienz

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Durch die Covid-19-Pandemie benötigen Sie Unterstützung in der Digitalisierung?

Finden Sie mit uns heraus, welche digitalen Lösungen Ihnen helfen, Ihr Einzelhandelsgeschäft effizienter und nachhaltig zu gestalten. Nutzen Sie das einmalige Angebot einer kostenfreien Beratung durch Digital-Experten und sichern Sie sich Ihr individuelles Digitalisierungskonzept durch das Förderprogramm Digital aufgeLaden vom Land Niedersachsen für Niedersachsen!

  • Kostenfrei
  • 100% Förderung
  • persönliche Digital-Fachberatung
  • Bequeme Antragsstellung ohne Aufwand
  • Anschlussförderung für Umsetzung möglich
  • Für den Einzelhandel in Niedersachsen

Online-Shopping

Wer wird bei Niedersachsen Digital aufgeLaden gefördert?

Das Förderprogramm vom Land Niedersachsen richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen im Einzelhandel in Niedersachsen und dient als Unterstützung bei allen Fragen & Maßnahmen zur Digitalisierung – für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der Digitalisierung des Einzelhandels in Niedersachsen.

Folgende Bedingungen müssen hierbei erfüllt sein:

  • Sitz und mindestens ein stationäres Geschäft in Niedersachsen
  • Gründung des Unternehmens vor dem 01. März 2020
  • Bedarf an einer Digitalisierungsberatung und digitalen Unterstützung

Um was geht es in dem Förderprogramm?

Online-Shopping

Die Coronakrise hat verdeutlicht, wie wichtig die Digitalisierung des Geschäfts sowie die Nutzung digitaler Vertriebswege für den Einzelhandel sein kann. Nutzen Sie unser Angebot der kostenfreien und individuellen Digitalisierungsberatung. Mögliche Beratungsthemen können sein...

  • Steigerung der Effizienz von Abläufen bei Auftragsbearbeitung, Logistik, Lieferketten
  • Unterstützung bei der Planung und dem effizienten Betrieb eines Online-Shops
  • Informationen zu digitalen Vertriebswegen
  • Nutzung von Kundendaten für neue digitale Geschäftsprozesse
  • Sicherheit beim Thema Datenschutz oder digitale Bezahlsysteme
  • Innovative Technologien zur virtuellen Warenpräsentation

Fachkundige Beratung von Digital-Experten im Wert von bis zu 2.500 Euro!


worldiety – Digital-Experten seit über 10 Jahren

Als langjähriger Partner des Mittelstands beschäftigten wir uns seit vielen Jahren mit innovativen Digitallösungen. Die Bedürfnisse und Anforderungen der Unternehmen sind uns dadurch bestens vertraut. Wir zählen zu den durch das Land Niedersachsen autorisierten Beratungsunternehmen für die Förderprogramme Digital aufgeLaden sowie go-digital.

Logo go-digital

<< das sollten Sie wissen!

Die in der Beratung Digital aufgeLaden identifizierten Maßnahmen sind in der Umsetzung (teilweise) ebenfalls förderfähig. Mit dem Förderprogramm go-digital ist die Umsetzungen bis zu einem Gesamtvolumen von 33.000 Euro/Projekt mit 50% förderbar.

Als autorisierter go-digital Partner unterstützen wir Sie hierbei gerne.


Wie läuft eine Förderung bei Digital aufgeLaden ab?

Die Durchführung der Digitalisierungsberatung erfolgt ausschließlich über ein vom Land Niedersachsen autorisiertes Beratungsunternehmen.

Die Förderung ist ein 100%, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von max. 2.500 Euro. Darin enthalten sind sowohl das Beratungshonorar als auch die Reisekosten, die mit der Beratung in Verbindung stehen.

Und so geht's los...

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Kennenlernen & Antragsstellung

  • In einem Erstgespräch lernen wir uns kennen und besprechen gemeinsam Ihre gewünschten Anforderungen.
  • Im Anschluss daran erstellen wir für Sie den Förderantrag und reichen ihn bei der NBank ein.

Potenzialanalyse & Beratung

  • Nach erfolgreichem Förderantrag, analysieren wir gemeinsam Ihre aktuelle Geschäftssituation und legen Ihre Digitalisierungspotenziale frei.
  • Hierzu erhalten Sie schriftlich individuelle Empfehlungen, um digital durchzustarten.
Jonas Retz

Unser Digital-Experte

Jonas Retz

ist für Sie da!

+49 441 559 770 0

Jonas Retz
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Alles Wichtige auf einem Blick

1. Wie definiert sich die Branche „Einzelhandel“?
Ein Einzelhandelsunternehmen im Sinne der Richtlinie ist ein Unternehmen, das Waren an Verbraucherinnen und Verbraucher veräußert. Damit sind beispielsweise auch Handwerksbetriebe förderfähig, wenn sie Waren an Erdkunden veräußern. Waren sind dabei bewegliche Sachen, die Gegenstand des Handelsverkehrs sind. Ausgeschlossen sind gemeinnützige Unternehmen, wie Vereine und Stiftungen.

2. Wie lange geht das Förderprogramm Digital aufgeLaden?
Bis zum 28.02.2022 können Anträge gestellt werden, die Beratung muss bis jedoch zum 30.06.2022 abgeschlossen sein.

3. Wie lange dauert es, bis ein Förderantrag bewilligt wurde?
Wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, beläuft sich die Bearbeitungszeit und Bewilligung des Antrags auf ca. 2 Wochen.

4. Wie lange dauert die Digitalisierungsberatung?
Die Beratungsdauer kann sich sehr individuell gestalten - ein Arbeitsaufwand von bis zu 2,5 Tagen wird dabei jedoch nicht überschritten.

5. Wird auch die Umsetzung der in der Beratung erstellten Maßnahmen gefördert?
Für die Umsetzung der Maßnahmen stehen weitere Förderprogramme zur Verfügung, wie z.B. go-digital. Mit dem Förderprogramm go-digital ist die Umsetzungen der Maßnahmen bis zu einem Gesamtvolumen von 33.000 Euro pro Projekt mit 50% förderbar. Ihr Eigenanteil beträgt also nur bis zu 16.500 Euro. Als autorisierter go-digital Partner unterstützen wir Sie gerne!

6. Können weitere Förderprogramme mit Digital aufgeLaden kombiniert werden?
Eine zeitgleiche Verwendung verschiedener Förderprogramme ist nicht möglich. Nach der Digitalisierungsberatung stehen Ihnen jedoch weitere Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

7. Wann und wie wird die Förderung ausgezahlt?
Als Beratungsempfänger erhalten Sie nach Abschluss der Beratung eine Rechnung, bei der Sie lediglich die Umsatzsteuer abführen müssen. Mit einem Verwendungsnachweis über die erfolgreiche Beratung sowie Rechnungsstellung, erhalten wir als Beratungsunternehmen den Förderzuschuss.

8. Muss die Förderung zurückgezahlt werden?
Die Förderung ist ein zu 100% freier Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

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